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Polen erneut Hochrisikogebiet

Mit Wirkung vom 5. Dezember 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen gewarnt.

 

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

 

Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder der Türkei besteht grundsätzlich und unabhängig vom genutzten Transportmittel bzw. zu Fuß eine 10-tägige Quarantänepflicht, es sei denn, dass eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Nachweis einer vollständigen Impfung durch das digitale Impfzertifikat der EU oder durch ein anderes Dokument in polnischer oder englischer Sprache, in dem bestätigt wird, dass die Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vorgenommen wurde. Nachweis in polnischer oder englischer Sprache, dass eine COVID-Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate vor Grenzübertritt durchlaufen wurde,Negatives COVID-19-Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden (Antigen- oder PCR-Test),Weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht betreffen u.a Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung geimpfter bzw. negativ getesteter Sorgeberechtigter reisen, Berufskraftfahrer, Personal des Güter- und Personenverkehrs.

 

Für Reisende aus Drittländern insbesondere Ländern, in denen Virusvarianten verbreitet sind, gelten abweichende Regelungen.

Ab Samstag ist das Länderblatt Polen auf der Webseite aktualisiert.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 03. Dezember 2021

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