Rückreise nach Deutschland: Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Einkaufen in Polen. Welche Waren darf ich mitbringen? shutterstock_748789318_bodnar.photo

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Tabakwaren

BITTE BEACHTEN SIE DIE FOLGENDEN HINWEISE FÜR DEN EINFUHR VON TABAKWAREN NACH DEUTSCHLAND

 

Was sind Tabakwaren?

Tabakwaren, darunter sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) zu verstehen. Beim Grenzübertritt nach Deutschland und der Mitnahme von Tabakwaren entsteht abhängig von der Menge und der Höhe des Wertes, neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auch die Tabaksteuer. Im Gegensatz zu den erstgenannten Steuern ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von deutschen Steuerzeichen (Banderole) zu entrichten und zwar vor Grenzübertritt.

 

Einfuhr von Zigaretten nur für private Zwecke

Zu privaten Zwecken dürfen Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen nur innerhalb der Freimengen eingeführt werden. Bis zu den folgenden Richtmengen wird eine Verwendung zu privaten Zwecken (persönlicher Bedarf) angenommen. Innerhalb dieser Mengen können Sie Tabakwaren steuerfrei nach Deutschland mitbringen.
 
  • Zigaretten 800 Stück
  • Zigarillos 400 Stück
  • Zigarren 200 Stück
  • Rauchtabak 1 Kg
 

Keine Zigaretten für Freunde mitbringen

Wichtig zu beachten ist, dass die Tabakwaren nur durch Sie selbst befördert werden dürfen. Das Mitbringen von Freunden oder Verwandten ist daher nicht zulässig. Die Tabakwaren müssen daher für Sie selbst bestimmt sein und bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (z.B. Polen) versteuert gewesen sein, z.B. durch den Kauf in einem Supermarkt.

Alkohol

Wie viel Alkohol darf ich von Polen nach Deutschland mitbringen?

 

Alkohol und alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Verbrauchssteuer und gehören zu den hochsteuerbaren Waren. Daher können bei der Einfuhr hohe Abgaben erhoben werden, wenn bei der Einfuhr zu privaten Zwecken die Freimengen überschritten werden.

 

Alkoholische Getränke nur für den persönlichen Gebrauch

Alkohol und alkoholische Getränke für den persönlichen Bedarf können Sie grundsätzlich steuerfrei mitbringen. Der Zoll nimmt eine Verwendung zu privaten Zwecken an, wenn die folgenden Richtmengen nicht überschritten werden:
 
  • Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whiskey, Rum, Wodka): 10 Liter
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
  • Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter
  • Schaumwein: 60 Liter
  • Bier: 110 Liter
  • Wein: nach Deutschland unbegrenzt
 

Nur als Privatperson

Die Richtmengen werden nur dann anerkannt, wenn die waren von Ihnen als Privatperson persönlich befördert werden, für Sie selbst bestimmt sind und in einem anderen EU-Land bereits versteuert wurden.

Arzneimittel

Darf ich meine Medikamente in einer polnischen Apotheke kaufen?

 

Die Einfuhr von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten. Hier schaut der Zoll ganz genau hin. Nehmen Sie daher Arzneimittel nur für den persönlichen Bedarf und in reiseüblichen Mengen mit.

 
Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen unterliegt der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in Deutschland strengen Vorschriften.
 
Wenn Sie nach Deutschland Einreisen oder Wiedereinreisen dürfen Sie Arzneimittel nur in einer für Ihren persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitnehmen. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen.
 
Gefälschte Arzneimittel oder Stoffe, die zu Dopingzwecken verwendet werden können, sind generell verboten. In Zweifelsfällen sowie bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte vor der Reise an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Bargeld / Barmittel

Wie viel Bargeld darf ich über die Grenze mitnehmen?

 

Bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr sowie gleichgestellte Zahlungsmittel beim Zoll anmelden.

 

Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr um illegale Geldbewegungen zu verhindern. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Bargeld soll verhindert werden.
 
Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist, muss diesen Betrag bei der Einreise bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen. Barmittel sind u.a. Bargeld, Anlage und Sammlermünzen und bestimmte Wertpapiere (z.B. Schecks/Reiseschecks, Wechsel).
 
Gleichgestellte Zahlungsmittel sind u.a. Edelmetalle, Edelsteine und Sparbücher. Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen gelten nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel und sind daher nicht anzeigepflichtig.
 
Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Feuerwerk und Pyrotechnik

Darf ich Silvesterraketen und Böller mitbringen?

 

Alljährlich kurz vor Silvester bringen viele Reisende Raketen, Böller und Knaller mit vor allem aus Osteuropa und Asien. Nur Feuerwerkskörper, die ein CE-Zeichen tragen, sind geprüft und dürfen nach Deutschland eingeführt werden. Zu Bedenken ist auch, dass für bestimmte Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnische Gegenstände daneben ggf. eine besondere Erlaubnis erforderlich ist.

Feuerwerkskörper und Pyrotechnik unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Daher ist die Einfuhr stark beschränkt. Die Einfuhr von Feuerwerk und Pyrotechnik, die nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, ist verboten. Verzichten Sie im Sinne Ihrer Gesundheit auf das Mitführen von solchen Waren.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität der oben aufgeführten Zollbestimmungen keine Haftung übernehmen können. Diese hängen im Wesentlichen mit der europäischen und deutschen Steuergesetzgebung zusammen, die sich jederzeit ändern können. Bitte wenden Sie sich für rechtsverbindliche Auskünfte an den deutschen Zoll oder konsultieren Sie einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater Ihres Vertrauens.