Länderblatt Polen: Einreise nach Polen ohne Einschränkungen wieder möglich. Beschränkungen im Land sind zu beachten.

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

 

Das Länderblatt Polen wurde aktualisiert: Ungehinderte Einreise nach Polen mit Beschränkungen im Land. Hinweise zu Abstandsregeln und Maskenpflicht.

 

Epidemiologische Lage

 

Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem die Ausbrüche in den Kohlegruben in der Wojewodschaft Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).

 

Einreise

 

Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus Deutschland, Tschechien, Litauen, Slowakei nach Polen ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich.
Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt. Bei Einreisen nach Polen aus diesen drei Ländern gelten somit die Einreisebeschränkungen und Quarantäneregeln der Polnischen Regierung weiter fort.

 

Durch- und Weiterreise

 

Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet Straz Granicna.

 

Reiseverbindungen

 

Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen nach und ab den EFTA- und EU-Staaten (ohne Großbritannien, Schweden und Portugal) sind seit 16. Juni 2020 erlaubt. Für andere Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 30. Juni 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.

 

Beschränkungen im Land

 

Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierung.
 
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze.

Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50% öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht.Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos,  Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen; Wiederaufnahme von Proben u. Ä. Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés  (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung. Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.

 

Hygieneregeln

 

Maskenpflicht besteht  in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eine 2m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren,  bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.

Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 2 Meter,  ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.

Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.

Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 18. Juni 2020

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