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Peinlicher Auftritt: Küstriner Museumsdirektor verlangt Zensur von Gästeführungen

Küstriner Museumsdirektor will Grundrechte einschränken

 

Der Küstriner Museumsdirektor Raimund S.* versucht mit abenteuerlichen Bestimmungen Freiheiten und Grundrechte von Touristen und Gästeführern einzuschränken.
 

R.S. behauptet, dass die ehem. Küstriner Altstadt ein "Museumsgelände" sei und nur mit seiner (!) Zustimmung dürfen Fremdenführer auf diesem Gebiet ihre Gäste begleiten.

 

Am 10.04.2017 erschien in der regionalen Tageszeitung "Gazeta Lubuska" ein Artikel unter dem Titel "Fremdenführer verdient mit fremden Eigentum". Raimund S. wirft dem Gästeführer Klaus Ahrendt vor, dass er auf fremden Eigentum und auf Kosten Dritter sein Geld verdient. Außerdem stört sich R.S. daran, dass  er nicht weiß, was Ahrendt in seinen Gästeführungen erzählt. "Vielleicht spricht er von >> Polnischen Konzentrationslagern << oder er lobt Friedrich den Großen, der für Polen ein >> Schädling << war.", so der Museumsdirektor. "Darum hat der Gesetzgeber auch Vorschriften erlassen, welche die Fremdenführertätig in Museen einschränken", so Raimund S. weiter.

 

Dem Museumsdirektor scheint entgangen zu sein, dass auch in Polen die Berufe der Gästeführer und Reiseleiter dereguliert wurden und, dass die Küstriner Altstadt ein öffentliches Gelände und eben kein Museum ist.

 

Wenn auch Sie aus erster Hand erfahren möchten, welch´ lebendige Geschichten Herr Ahrendt in seinen Führungen erzählt, dann kommen Sie doch zu seinen Veranstaltungen.

 

Hintergrundinformation: Die Stadtführungen unseres IHK-zertifizierten Gästeführers Klaus Ahrendt sind dem Direktor des regionalen Stadtmuseums seit langem ein Dorn im Auge.

Zuerst versuchte der Direktor 2012, unter dem Vorwurf der illegalen Berufsausübung, Ahrendt seine Tätigkeit zu verbieten. Das zuständige Strafgericht hat in seiner damaligen Urteilsbegründung klargestellt, dass die Fremdenführertätigkeit auf Grund der EU-Bestimmungen anerkannt ist und hat Ahrendt folgerichtig von den ihm gemachten Vorwürfen frei gesprochen.

Mit an Haaren herbeigezauberten Vorschriften, wollte das Küstriner Ordnungsamt dem Gästeführer 2016 beikommen. Auch hier fiel ein klares Urteil: der Museumsdirektor verfügt über keine Befugnisse irgendwelche Strafvorschriften/Sanktionen zu erlassen.

In einem Zivilprozess klagte das Museum darum, die Stadtführungen sowie deren Bewerbung verbieten zu lassen: Die Klage wurde am 31.03.2017 abgewiesen (Urteil ist nicht rechtskräftig).

*Namen von der Redaktion geändert.

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Veröffentlichung

Fr, 14. April 2017

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