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Ab 28. Dezember Lockdown in Polen: Das öffentliche Leben wird heruntergefahren

Das öffentliche Leben in Polen wird heruntergefahren. Ab 28. Dezember geht Polen in den Lockdown.

 

Ausgangssperre ab 28.12.2020, 0:00 Uhr

 

Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist bis einschließlich 27. Dezember 2020 ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 gilt nach der Einreise grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen.
 

Ausnahme von der Quarantänepflicht

Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.

 

Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben in Polen wird stark eingeschränkt. Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung unbedingt notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens. 
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt.

 

Hygieneregeln

Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.
 
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.

 

Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 24. Dezember 2020

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