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Länderblatt Polen: Einreise nach Polen ohne Einschränkungen weiterhin möglich. Beschränkungen im Land sind zu beachten.

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

 

Das Länderblatt Polen wurde aktualisiert: Ungehinderte Einreise nach Polen mit Beschränkungen im Land. Hinweise zu Abstandsregeln und Maskenpflicht.

 

Epidemiologische Lage

 

Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen, derzeit ist jedoch ein Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verzeichnen. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in einzelnen Kreisen und Städten der Wojewodschaften Kleinpolen, Lodz und Schlesien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).

 

Einreise

 

Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.

 

Durch- und Weiterreise

 

Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet Straz Granicna.

 

Reiseverbindungen

 

Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Luxemburg) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 44 Länder gilt seit dem 12. August bis zunächst 25. August 2020 ein Flugverbot. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.

 

Beschränkungen im Land

 

Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die genauen Richtlinien und die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte bieten die Regierung und die Verordnungen im polnischen Gesetzblatt. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:

 

Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.

 

Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.

 

Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).

 

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen. Die Schulen beginnen nach jetzigem Stand am 1. September 2020 mit dem Unterricht.

 

Hygieneregeln

 

Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.

Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter,  ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
  • Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 12. August 2020

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