Keine Diskriminierung für Reiseleiter
Festungsmuseum verstößt gegen EU-Recht
Der Geschäftsführer der Tourist-Information Kostrzyn nad Odrą befürchtet massive Nachteile für Reiseveranstalter und höhere Gebühren für deren Kunden beim Besuch des Geländes der ehem. Küstriner Altstadt, dem sog. „Küstriner Pompeji“. Dieser Publikumsmagnet wird von vielen Reise- und Busunternehmen aus ganz Europa angesteuert. Das Museum will künftig nur noch speziell lizenzierten Reiseleitern, bzw. eigenes Personal für Führungen von Besuchergruppen in der Altstadt zulassen. „Das verstößt gegen das Gebot der freien Dienstleistungsausübung“, kritisiert Klaus Ahrendt, Geschäftsführer der Tourist-Information Kostrzyn.
Das vom Direktor des Museums Skałba seit Mai 2011 eingeführte Entgelt für organisierte Reisegruppen kostet den Reiseleitern 5,00 zl/Pers. zusätzlich. „Das bedeutet höhere Kosten für die Anbieter und somit teurere Preise für die Kunden“, verdeutlicht der ortsansässige Gästeführer. „Zudem haben die Kunden nicht mehr die Möglichkeit, den von ihnen gewünschten Reiseleiter frei zu wählen“.
„Diese neue Reglementierung für Reiseleiter steht im krassen Gegensatz zur sonst gängigen Praxis“, so Ahrendt weiter. Reiseleiter, die im Auftrag von Reiseveranstaltern Gruppen führen, verfügten über umfangreiches, speziell auf ihre Zielgruppen zugeschnittenes Fachwissen. „Mit der Ausgrenzung der Reiseleiter durch zusätzliche Hürden verstößt das >>Muzeum Twierdzy Kostrzyn<< zudem eindeutig gegen europäisches Recht“, betont Klaus Ahrendt.
Verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den vergangenen Jahren, die sich auf die Tätigkeit von Reiseleitern beziehen, bestätigen in allen Fällen, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten ist.
Vor diesem Hintergrund fordert der Geschäftsführer das Museum auf, die Tätigkeit von Reiseleitern nicht zu reglementieren. Mehrfache Gesprächsversuche mit dem Direktor des Festungsmuseums Herrn Ryszard Skałba, blieben bisher leider erfolglos. „Es muss eine Lösung gefunden werden, in der sichergestellt wird, dass die Besucher des Welterbes umfassend informiert werden und zugleich die gültige Rechtslage berücksichtigt wird“, fordert Ahrendt. „Eine Diskriminierung der Reiseleiter, wie sie das Museum praktiziert, ist nicht hinnehmbar.“
Die anfallende Gebühr und die Planungen des Museums sind ein eindeutiger Verstoß gegen die EU-Direktive mit negativen Auswirkungen für Gäste von Reiseveranstaltern. Zudem würden die Bemühungen der Reiseveranstalter massiv konterkariert.
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