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Strafsache Ryszard Skalba

Der Nebenkläger Klaus Ahrendt hat am 17.06.2013 Einspruch gegen den Strafbefehl des Strafgerichtes Słubice vom 28.05.2013 eingelegt. Damit wurde das Urteil gegen den Museumsdirektor außer Kraft gesetzt.

 

Der Einspruch richtet sich vor allem gegen das Strafmaß. Die Strafhöhe (300,00 zł) erscheint dem Nebenkläger im Verhältnis zu dem angerichteten Schaden und der Mutwilligkeit als viel zu gering.

 

Leider mußte unsere Online-Redaktion zur Kenntnis nehmen, dass Herr Skałba auch am 10.06. wieder bemüht war, den guten Leumund von Herrn Ahrendt zu schädigen...

 

Ein TV-Team beabsichtigte im Rahmen einer Berichterstattung von der Arbeit des Gästeführers Klaus Ahrendt zu berichten.

 

Provitiert hätte vor allem die Stadt Kostrzyn durch diese Art der Berichterstattung. Weitere Touristen kämen in die Stadt und würden die zahlreichen Diesntleistungen in Anspruch nehmen. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und zusätzliche Steuereinnahmen sind die Folge.

 

Während der Dreharbeiten störte Herr S. das engagierte Team und wollte sich in den Vordergrund schieben und den Leumund von Herrn Ahrendt erneut schädigen. Es bleibt abzuwarten, ob es zu einer Ausstrahlung der Aufnahmen kommt...

 

Das Bild zeigt Polizisten in der Diskussion mit dem Museumsdirektor R. Skałba, der Zielgerichtet die beliebten Stadtführungen von Herrn Ahrendt unterbricht. Die extra aus dem Bundesgebiet angereisten Damen sind die leidtragenden.

 

Suchbegriffe: Muzeum Twierdzy Kostrzyn - Klaus Ahrendt - Strafsache Ryszard Skałba - Dyrektor - Stadtführung - Kostrzyn.travel - Kostrzyn.de - Tourist - Information - Küstrin

 

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Veröffentlichung

Di, 18. Juni 2013

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