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Deutscher Gästeführer schreibt polnische Rechtsgeschichte

In dem langjährigen Streit zwischen dem Festungsmuseum in Kostrzyn nad Odrą und dem deutschen Gästeführer Klaus Ahrendt erging heute ein erneutes Urteil zugunsten des Gästeführers.

 

Wir erinnern: die Direktion des Küstriner Festungsmuseum (Muzeum Twierdzy Kostrzyn) versucht seit Jahren den qualifizierten Gästeführer Klaus Ahrendt durch erfundene Regularien das Führen durch die Küstriner Altstadt zu verbieten. Wir haben darüber bereits berichtet.

 

Die Direktion ist mit ihrem Versuch, Ahrendt durch eine Unterlassungsklage und einer "Entschädigungszahlung" i.H.v. PLN 10.000,- an der weiteren Bewerbung seiner Führungen und der Durchführung seiner beliebten Spaziergänge durch die Küstriner Altstadt gescheitert. Außerdem versuchte der Museumsdirektor eine öffentliche Entschuldigung von Klaus Ahrendt einzufordern, weil er angeblich den Ruf des Museums und seiner Mitarbeiter schädige.

 

Dabei war es der Direktor Raimund S.* und seine Mitarbeiter (u.a. Frau Julitta Berg* und Marcel Wichtig*), die die beliebten Gästeführungen von Klaus Ahrendt wegen angeblicher Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen unterbrachen.

 

Was genau zu der Urteilsfindung geführt hat, das können wir erst der schriftlichen Urteilsbegründung entnehmen. Wir kommen darauf zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Die in Berlin geborene Julitta* B. hat in dem Prozess als Zeugin des Museums "inhaltslos" ausgesagt.

In einem Zivilprozess, am Landgericht Berlin, hat J. B. sich verpflichtet, es zu Unterlassen, dem Kläger (Klaus Ahrendt) und Dritten gegenüber zu äußern, er sei ein Lügner und Betrüger, er arbeite in Polen illegal (GZ: 97 O 101/15).

 

*Namen von der Redaktion geändert.

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Veröffentlichung

Fr, 31. März 2017

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