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Oderbrücke für Autobusse wird gesperrt

Die oberste polnische Straßenbehörde, Fil. Zielona Gora, hat bei den deutschen Behörden die Streichung der Ausnahmegenehmigung für den Autobusverkehr über die Oderbrücke zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn vom 1. August an beantragt.

 

Die Oderbrücke ist derzeit für den Schwerlastverkehr ab 7,5 t gesperrt. Für den Autobusverkehr galt bisher eine Ausnahmegenehmigung, die nun zum 1.08.2014 aufgehoben werden soll. Es gibt auch Hinweise, dass die Tonagebegrenzung auf 3,5 t gesengt werden soll, was zu einer weiteren erheblichen Einschränkung für den Handelsverkehr führen würde.

 

Die touristische Entwicklung dies- und jenseits der Oder wird durch diese Maßnahme erheblich eingeschränkt. Die touristischen Leistungsträger (Hotels, Pensionen, die Gastronomie, etc.) im Oderbruch provitieren von den touristischen Attraktionen, die in der Warthemündung gelegen sind. Es besteht die Gefahr, dass sich die Reiseunternehmen andere Ziele und Übernachtungsobjekte auswählen.

Auch der Reiseverkehr von polnischen Touristen, die ihre Ziele in Märkisch-Oderland haben, können diese Fahrtstrecke nicht mehr nutzen. Sie sind gezwungen auf die Übergänge nach Słubice/Frankfurt (Oder) oder zwischen Osinów Dolny und Hohenwutzen auszuweichen.

 

Die Aufhebung der Ausnahmegenehmigung hat damit direkte Auswirkungen auf den Küstriner Grenzbasar, der ab August von den Autobusunternehmen nicht mehr direkt angesteuert werden kann. Der Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen steht zu befürchten.

 

Hintergrund für diese Maßnahme ist die im November 2013 durchgeführte Untersuchung der Oderbrücke. Danach bestehen erhebliche Sichersmängel, die eine Nutzung der Brücke für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t nicht zulassen.

 

Die seit Jahren angedachte neue Oderbrücke zwischen Kostrzyn nad Odrą und dem Küstriner Vorland erhält damit eine neue Bedeutung. Die Weichen dafür sind bereits gestellt.

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Veröffentlichung

Di, 08. Juli 2014

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